Es soll ja nun ganz einfach sein, einen Ghana Paß zu bekommen, wenn man 7 Jahre sich in Ghana aufgehalten hat. Ich habe gegoogelt ob das geht, eine 2. Staatsbürgerschaft und alle Beiträge sagten ja, das geht. Trotzdem habe ich mich in meinem Ausländeramt erkundigt und erhielt zu meiner Überraschung folgende mail:
Eine deutsche Staatsangehörige oder ein deutscher Staatsangehöriger verliert seine Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), wenn sie oder er freiwillig auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie oder er sich im Inland oder im Ausland aufhält. Mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gehen auch alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger verloren. Die betreffende Person ist ab diesem Zeitpunkt Ausländer und nicht mehr berechtigt, einen deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis zu führen. Der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit ist der Gemeinde des Wohnsitzes bzw. bei Auslandsaufenthalt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung unverzüglich anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Feldmann
Damit ist das Thema dann für mich erledigt, denn meinen Paß werde ich nicht abgeben da ich Deutscher bleiben will.