#1

Der Ghana Paß

in Land und Leute 17.05.2018 09:43
von Roger1 | 2.397 Beiträge

Es soll ja nun ganz einfach sein, einen Ghana Paß zu bekommen, wenn man 7 Jahre sich in Ghana aufgehalten hat. Ich habe gegoogelt ob das geht, eine 2. Staatsbürgerschaft und alle Beiträge sagten ja, das geht. Trotzdem habe ich mich in meinem Ausländeramt erkundigt und erhielt zu meiner Überraschung folgende mail:
Eine deutsche Staatsangehörige oder ein deutscher Staatsangehöriger verliert seine Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), wenn sie oder er freiwillig auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie oder er sich im Inland oder im Ausland aufhält. Mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gehen auch alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger verloren. Die betreffende Person ist ab diesem Zeitpunkt Ausländer und nicht mehr berechtigt, einen deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis zu führen. Der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit ist der Gemeinde des Wohnsitzes bzw. bei Auslandsaufenthalt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung unverzüglich anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Feldmann
Damit ist das Thema dann für mich erledigt, denn meinen Paß werde ich nicht abgeben da ich Deutscher bleiben will.

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#2

RE: Der Ghana Paß

in Land und Leute 17.05.2018 15:38
von oggenkoenig | 98 Beiträge

Darüber hinaus kann die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit im Einzelfall vor dem Erwerb auf Antrag genehmigt werden (§ 25 Abs. 2 StAG)
das habe ich auf die schnelle gefunden aber Deutschland tut sich da sehr schwer mit der Doppelten Staatsbürgerschaft

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#3

RE: Der Ghana Paß

in Land und Leute 17.05.2018 16:17
von DerRob | 816 Beiträge

Naja du wenn du einen ghanaischen pass hast kannst du als fluechtling einreisen und dich alimentieren lassen vom deutschen staat, das kannst du als deutscher nicht so einfach.

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#4

RE: Der Ghana Paß

in Land und Leute 17.05.2018 16:19
von DerRob | 816 Beiträge

Man bot mir den ghanaischen diplomatenausweis an vor ein paar jahren, ist der mehr wert als der normale deutsche pass?

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#5

RE: Der Ghana Paß

in Land und Leute 17.05.2018 17:26
von Ghanafriend • Admin | 3.728 Beiträge

Ich kenne mehrere Personen die beide Pässe besitzen.

Ist auf Antrag wohl möglich

Walter


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#6

RE: Der Ghana Paß

in Land und Leute 17.05.2018 20:28
von Roger1 | 2.397 Beiträge

Danke...habe mir dann mal dieses besagte Gesetz gegoogelt und siehe da:

I. Beibehaltungsgenehmigung

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten und trotzdem die ausländische daneben erwerben zu können, bedarf es einer Beibehaltungsgenehmigung durch die zuständige inländische Behörde oder die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. Denn die deutsche Staatsbürgerschaft verliert nicht, wer vor der Erteilung der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatlandes zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten hat.

In der Antragsprüfung durch die zuständige Behörde sind die öffentlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland an der grundsätzlichen Vermeidung einer Doppelstaatsangehörigkeit, die in § 25 Abs. 1 StAG statuiert ist, und die Interessen des Antragstellers gegeneinander anzuwägen. Sofern der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bereits im Ausland hat, wird insbesondere berücksichtigt, ob fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft gemacht werden.

II. Ermessensentscheidung

Die zuständige Behörde trifft eine Ermessensentscheidung. Hierbei werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewoben. Hierbei sind u.a. auch gesetzliche Wertungen aus dem Anwendungsbereich des Ausländergesetzes in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die beantragte Genehmigung wird dann letztlich erteilt, wenn öffentliche oder private Belange den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit unter dem gleichzeitigen Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht hindern.

Von einer deutschen Behörde erwarte ich doch etwas bessere Aufklärung.

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