Darum wird es wohl kaum einen Arzt/Zahnarzt aus Ghana bei uns geben:
Zahnarzt/Zahnärztin oder Fachzahnarzt/Fachzahnärztin?
Zahnarzt/Zahnärztin
Wenn Sie in Deutschland als Zahnarzt/Zahnärztin mit einer ausländischen Qualifikation tätig sein wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, eine so genannte „Approbation“. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Sie brauchen diese unbedingt, wenn Sie in Deutschland eine zahnärztliche Tätigkeit in einer Klinik ausüben oder sich mit einer eigenen Praxis niederlassen wollen. Genaue Informationen zu der Erteilung der Approbation und Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation finden Sie unter „Zahnarzt/Zahnärztin“.
Wenn Sie im Ausland eine zusätzliche zahnmedizinische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachzahnarzt/Fachzahnärztin erworben haben, können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Genaue Informationen zu diesem Verfahren finden Sie unter „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin“ und der gewählten Spezialisierung.
Bitte beachten Sie: Um Ihre Fachbezeichnung anerkennen zu lassen, müssen Sie bereits die Approbation als Zahnarzt haben.